Die Kirmesstatuten von 1938  



Nachfolgend der Wortlaut der Original-Statuten der Kirmes 1938.
Diese sind schon alt, und umfassen 25 Paragraphen.

§ 1
Als Schriftführer und Kassierer sind bestimmt:
Eugen Schetter und Willi Gerdt.
Diesselben erhalten für ihre Bemühungen
eine Entschädigung von RM 10,--
Schreibmaterial wird von der Kasse bezahlt.

§ 2
Als Kontrolleure werden bestimmt:
Heinrich Peter und Karl Hofmann.

§ 3
Das Tanzgeld von fremden Personen wird von den Burschen erhoben und hierzu folgende Personen bestimmt:
(folgen Namen)
Die Genannten stehen unter der Kontrolle des Willi Gerdt und haben das Tanzgeld an den Kassierer abzugeben.
Tanzgeld für nach hier Verheiratete RM 1,--

§ 4
Zum Tragen der Tücher werden bestimmt: Wilhelm Molsberger und Karl Hofmann.
Sollte ein Tuch beschädigt werden, so ist der Betreffende (Schuldige) zur Ersatzleistung verpflichtet.
Für gute Aufbewahrung der Tücher haben die Genannten Sorge zu tragen.

§ 5
Jünglinge von 14 - 16 Jahren bezahlen das Tanzgeld von RM 1,50 während des Festes.
Zur Erhebung des Geldes werden bestimmt:
(folgen Namen)

§ 6
Hammeleinkauf und Ankauf der Tücher haben die acht ältesten Burschen zu besorgen,
nämlich Rudolf Heun, Erich Schaab, Willi Gerdt, Heinrich Peter, Karl Hofmann, Emil Stoll, Wilhelm Molsbeger und Eugen Schetter.
Diese acht Personen haben das Auslosen des Hammels und der Tücher zu besorgen und erhalten dafür eine Vergütung von je RM 10,--.
Für den Hammeleinkauf werden extra RM 10,-- bewilligt.

Diese acht Personen haben auch das Auslosen des Hammels zu besorgen und erhalten dafür eine Vergütung von (.......).
Das Auslosen der Tücher führen die gleichen Personen durch.
Sollte einer der Genannten bei der Auslosung ohne genügende Entschuldigung fehlen,
so hat derselbe eine Strafe von RM 5,-- zu entrichten.

§ 7
Die erwähnten Personen müssen ebenfalls beim Putzen des Hammels zugegen sein.
Dazu ist bewilligt ein Maß Dauborner und ein Schoppen süßer Branntwein.

§ 8
Jeder der unterzeichneten Burschen erhält 20 Lose, und zwar 10 auf den Hammel und 10 auf die Tücher.

§ 9
Zur Aufstellung und Begleitung des Festzuges sind bestimmt:
Die acht ältesten Burschen.

§10
Jeder der unterzeichneten Burschen zahlt für die Festlichkeit RM 5,--.
Jeder einheimische Bursche, der die erste Kirmes mit feiert, muss RM O,50 Eintrittsgeld zahlen.

§11
Fremde Personen, die tanzen wollen, zahlen an Tanzgeld während der zweitägigen Festdauer RM 2,--.
Für die ersten 3 Tänze RM 3,-- extra.
Wer keinen Tanzknopf für das ganze Fest löst, bezahlt pro Tanz:
nachmittags RM 0,60
abends RM 0,60
Einzeltänze RM 0,10

Jeder Bursche, der sich nicht unterzeichnet hat und doch tanzen will, bezahlt während der Festtage RM 10,--

§12
Den 180 qm großen Tanzboden, nebst Doppelgeländer, liefert der Festwirt.

§13
Bestellung der Kirmesbrezeln, sowie Verteilung und Zählung derselben an die zum Auswürfeln bestimmte Personen haben zu besorgen:
Erich Schaab und Emil Stoll.
Angelegt werden pro Stück RM 0,15, die die Genannten ebenfalls zu kassieren haben.
Im Ganzen werden bestellt 300 Stück.
Das Backen der Brezeln wird verteilt auf die Bäcker.
Den großen Brezel backt Bäckermeister Theodor Nix.
Die erstgenannten Personen erhalten für ihre Bemühungen einen Schoppen Dauborner.

§14
Das Auswürfeln der Brezeln übernehmen:
Andreas Güllering sen. und Ernst Nix mit 300 Stück. Sie erhalten dafür pro Stück ......RM.
Das eingegangene Geld muss an den Kassierer abgeliefert werden.
Vorgelesen und unterschrieben.
Niederscheld, im Juli 1938

§15
Das Hammelputzen erfolgt in diesem Jahr bei Gastwirt Willi Adam, und besorgen dies die dazu bestellten Mädchen.

§16
Ein jedes sich an der Festlichkeit beteiligende Mädchen über 15 Jahr hat RM 1,50 zu zahlen.
Für die Aufstellung einer Liste und Erhebung dieser Beiträge haben die beiden ältesten Mädchen zu sorgen.
Die Einnahme ist an den Schriftführer und Kassierer abzuliefern.
Jedes Mädchen, welches den Betrag von RM 1,50 nicht bezahlt, ist nicht berechtigt,
den Festzug mitzumachen, und sich überhaupt an der Feier zu beteiligen.
Fremde Mädchen haben an der Beteiligung des Festzuges überhaupt keine Berechtigung.

§17
Für das Hammelführen erhält der Unterzeichnete während der Festtage RM 25,--.
Ferner erhält derselbe 200 Lose zum Verkauf und bekommt für jedes verkaufte Los RM 0,05.
Den Betrag für jedes verkaufte Los, pro Stück RM 0,25 hat derselbe an die Kasse abzuliefern.
Brot und Leitseil für den Hammel hat der Hammelführer zu stellen.
Vorgelesen und unterschrieben, Niederscheld, im Juli 1938, Theodor Koch.

§18
Am 1. August 1938, morgens 7 Uhr, haben sich sämtliche Burschen beim Gastwirt Willi Adam einzufinden.
Nichterscheinende werden mit RM 1,-- bestraft.
Die Listen hierfür führen: Hermann Kunz und Oskar Breidenstein.
Sollte einer der Listenführer fehlen, so hat derselbe eine Strafe von RM 3,-- zu entrichten.
Sie stehen unter der Kontrolle des Willi Gerdt.
Das Strafgeld fällt der Kasse zu.

§19
Jede Person, die während des Festzuges und beim Tanzen raucht, wird mit RM 1,-- bestraft.

§20
Speisen und Getränke für die Musikanten hat der Gastwirt Willi Adam zu stellen.
Ferner hat der Gastwirt Adam, da er die Wirtschaft bei Tag auf dem Festplatz
und auch bei schönem Wetter abends daselbst allein übernimmt RM 550,-- zu zahlen.
Vorgelesen und unterschrieben: Niederscheld, den 11. Juli 1938 Willi Adam, Gastwirt

§21
Die Aufstellung der Vereine beim Festzug geschieht wie folgt:

Sonntag, den 31.07.1938
1. Sportgemeinschaft
2. Gesangverein Concordia
3. Verschönerungsverein
4. Kegelclub "Gut Holz"
5. Gesangverein Orpheus
6. Kriegerverein

Montag, den 01.08.1938
in umgekehrter Reihenfolge

§22
Angespielt wird die diesjährige Kirmes bei Herrn Gastwirt Willi Adam.

§23
Das Standgeld von den Budenbesitzern erheben folgendePersonen:
Erich Schaab und Willi Gerdt.

§24
Fremde Personen, die nach hier geheiratet haben, bezahlen als Tanzgeld an den drei ersten Kirchweihfesten, die sie mithalten, RM 1,--.
Nach Ablauf dieser drei Feste haben dieselben die Rechte eines hiesigen Bürgers und können unentgeltlich tanzen.

§25
Die Burschen, die von fremden Personen das Tanzgeld erheben, werden wie unten angeführt, verteilt:
(es folgen Namen)
Sollte einer derselben fehlen, so hat er eine Strafe von RM 3,-- zu entrichten.


Nachtrag:
Jeder sich unterzeichnete Bursche hat sich am Mittwoch, dem 3. August 1938,
abends 6 Uhr, zwecks Säuberung des Festplatzes einzufinden.
Sollte einer der Burschen fehlen, so hat derselbe kein Recht auf eine eventuelle Auszahlung des Überschusses.


Vorgelesen und unterschrieben. Niederscheld, Juli 1938.

(Unterschriften)

Vermerk:
Zeitbedingt hat es nach 1951 einige Änderungen gegeben.

(aus Chronik Niederscheld)

A.W. Brück)